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ArzthaftungsrechtDie Götter in Weiß - sie sollen Leben retten, doch manchmal läuft es vielleicht nicht wie geplant und der Arzt macht einen Behandlungsfehler. Hier hat der Staat mit dem Arzthaftungsrecht vorgesorgt.
Immer wieder kann einem Arzt ein Fehler unterlaufen. Sei es bei einer schweren Operation oder bei einer Routineuntersuchung. Die möglichen Fehler sind in folgende Gruppen aufgeteilt: Behandlungsfehler, Aufklärungsvers?nisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße. Damit der Geschädigte in einem solchen Fall Schadenseratzansprüche erheben kann, wurde das Arzthaftungsrecht eingeführt.
Natürlich kann dies nicht jeder geltend machen, sondern nur jener Patient der den Kausalzusammenhang, d.h. die Ursächlichkeit, zwischen dem Behandlungsfehler und den aufgetretenen Beschwerden sowie das Verschulden des behandelnden Arztes beweisen kann. Denn ohne Verschulden kann das Arzthaftungsrecht nicht angewandt werden. Natürlich besitzen die Richter eine juristische, meist jedoch keine medizinische Ausbildung. Wer soll also entscheiden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht? Für solche Fälle werden Sachverständige beauftragt, ein Gutachten anzufertigen, was darüber Aufschluss geben soll, ob es sich um einen ärztlichen Fehler handelt oder nicht. Dieses Gutachten ist meist auch ausschlaggebend für die Meinungsbildung der Richter.
Als Anspruchsgrundlagen für das Arzthaftungsrecht kommen z.B. die § 223 ff. StGB (Körperverletzung) und § 823 BGB (Deliktsrecht) in Betracht. Grundsätzlich stellt jede Ärztliche Maßnahme eine Körperverletzung im Sinne der § 223 ff. StGB dar. Da der Patient in der Regel jedoch seine Einwilligung gibt wirkt dies schuldausschließend. Diese Wirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die vorherige Aufklärung fehlerhaft war oder gar nicht stattgefunden hat.
Wichtig ist für jeden Patienten, sich vor einem Eingriff ausführlich beraten zu lassen, um die Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, zu kennen. Sollte es zu einem Behandlungsfehler kommen, setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. |
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